Versicherungslexikon
Allgefahrenversicherung
Antragsteller
Assekuranz
AVB
Beitrag
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bergungskosten
Betriebliche Altersversorgung
Bezugsrecht
Deckungskapital
Deckungssumme
Direktversicherer
Eintrittsalter
Endalter
Erlebensfall
Erwerbsunfähigkeit
Elementarschädenversicherung
Fälligkeit
Fondsgebundene Lebensversicherung
Gebäudeversicherung
Gliedertaxe
Geschäftsversicherung
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Kaskoversicherung
Kfz-Teilkaskoversicherung
Kfz-Vollkaskoversicherung
Krankenzusatzversicherung
Mietschäden
Pensionskasse
Pflegeversicherung
Private-Krankenversicherung
Private-Haftpflichtversicherung
Rechtschutzversicherung
Rückkaufswert
Risiko-Lebensversicherung
Schadensfreiheitsrabatt
Schadensfreiheitsrabatt (SF-Klasse)
Selbstbeteiligung ( Selbstbehalt)
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Unterversicherung
Unfallversicherung
Versicherungsschein
Versicherungssumme
Vorläufiger Versicherungsschutz
Widerrufsrecht
Wohngebäudeversicherung
Allgefahrenversicherung
So werden Versicherungen bezeichnet, die einen umfassenden Schutz gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der versicherten Sachen geben.
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Antragsteller
Antragsteller einer Versicherung ist in der Regel Versicherungsnehmer. Er gewährleistet die Beitragszahlung und unterschreibt den Antrag.
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Assekuranz
Traditioneller Ausdruck für Versicherungswesen
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AVB
Allgemeine Versicherungs-Bedingungen.
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Beitrag
Die nach vereinbarter Zahungsweise an das Versicherungsunternehmen zu zahlende Gebühr für eine Versicherung
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Berufsunfähigkeit
Die dauernde gesundheitsbedingte Beeinträchtigung der Fähigkeit einen Beruf ausüben zu können durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit sollte man sich sinnvollerweise über einen selbständigen Vertrag absichern. Im allgemeinen ist man berufsunfähig, wenn man ärztlich bestätigt 50 Prozent der zur Ausübung seines Berufes erforderlichen Zeit oder Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf/ kann.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen finanzielle Einbußen durch Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird eine Rente in der vereinbarten Höhe gezahlt.
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Bergungskosten
Aus dem Bereich der Unfallversicherung: bis zu einem festgelegten Höchstbetrag werden Kosten zur Bergung nach einem Unfall übernommen
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Betriebliche Altersversorgung
Sie kann eine freiwillige Sozialleistung mit Aufwendungen des Arbeitgebers oder eine Umwandlung von Gehaltsteilen eines Arbeitnehmers in Versicherungsbeiträge sein. Eine Möglichkeit ist die Direktversicherung als eine übliche Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Weitere Möglichkeiten sind die Pensionskasse, die Unterstützungskasse bzw die Direktversicherung; beide funktionieren arbeitgeber- oder auch arbeitnehmerfinanziert.
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Bezugsrecht
Recht eines Begünstigten, die im Todesfall eines Versicherten vereinbarten Versicherungsleistungen zu erhalten
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Deckungskapital
Nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Teile des Beitrages zu einer Lebensversicherung, die verzinslich angesammelt werden. Grundlage zur Errechnung des Rückkaufswertes und der Ablaufleistung
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Deckungssumme
Geldbetrag einer Versicherung, der im Schadensfall maximal ausgezahlt wird
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Direktversicherer
Versicherungsgesellschaft ohne Außendienst; Kundenkontakt nur über Telefon oder Internet
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Eintrittsalter
Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn; Lebensalter, das man in dem Kalenderjahr in dem der Vertrag beginnt erreicht
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Endalter
Alter des Versicherten beim Vertragsende.
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Erlebensfall
wenn der Versicherte nicht vor Ablauf des Vertrages verstirbt, sondern diesen erlebt
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Erwerbsunfähigkeit
Unfähigkeit eines Menschen überhaupt noch einen Beruf aus gesundheitlichen Gründen ausüben zu können
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Elementarschadenversicherung
Versicherung gegen Schäden, die durch Naturgewalten entstehen
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Fälligkeit
Zeitpunkt, zu dem die Periode, der Versicherung beginnt oder endet, für den der Beitrag berechnet wird
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Fondsgebundene Lebensversicherung
Verbindung zwischen Lebensversicherung und Fondsanlage
Die Wertentwicklung eines Fonds ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistung bei einem Versicherungsfall.
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Gebäudeversicherung
Versicherung von Gebäuden gegen die finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden
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Gliedertaxe
Tabelle der Versicherer zur Bemessung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall, für den Fall des Verlustes oder der Funktionsunfähigkeit einzelner Gliedmaßen oder Körperteile.(Bsp.: Verlust einer Hand = 70% Invalidität)
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Geschäftsversicherung
Versicherung für unternehmerische Risiken
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Haftpflichtversicherung
zahlt Schäden, die ein Versicherter Dritten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt
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Hausratversicherung
versichert Schäden im Hausrat verursacht durch Feuer, Sturm, Leitungswasser Einbruchdiebstahl, sowie Vandalismus
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Kapitalbildende Lebensversicherung
Verbindung aus Todesfallabsicherung und Kapitalanlage
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Kaskoversicherung
Versicherung von Schäden an Fahrzeugen (z.B.: Auto)
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KFZ-Teilkaskoversicherung
Die Versicherung leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den fest verbundenen oder unter Verschluß verwahrten Teilen durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (Sturm, Hagel, Blitzschlag, usw), Kollision mit Wild sowie Schäden der Elektroanlage durch Kurzschluß und Schäden an der Verglasung.
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KFZ-Vollkaskoversicherung
Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung übernimmt diese Versicherung auch die Kosten für Reparaturen nach selbsverschuldeten Unfällen und mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
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Krankenzusatzversicherung
Diese Versicherung wird zusätzlich zu einer bestehenden Krankenversicherung abgeschlossen. In der Regel wird dies darin bestehen, daß die Krankenzusatzversicherung die Kosten abdeckt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden.
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Mietschäden
Schäden an gemieteten Sachen z.B.: Wohnräume
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Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von Arbeitgebern) in der besonderen Art einer betrieblichen Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu übernehmen.
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Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten (seit 1. April 1995) und stationären Pflege (seit 1. Juli 1996) im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten.
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Private-Krankenversicherung
Die PKV richtet sich an diejenigen Personen, die nicht gesetzlich versichert sein brauchen (Arbeitnehmer, deren Gehalt die Pflichrversicherungsgrenze übersteigt, Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten und Rentner).
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Private-Haftpflichtversicherung
Versicherung, die Schäden übernimmt, die ein Versicherten anderen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zufügt
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Rechtschutzversicherung
Schadenversicherung zur Absicherung der Kosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Dies können z.B. sein: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten d. Gegners.
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Rückkaufswert
Geldbetrag, der bei Auflösung eines Vertages mit Sparanteil ausgezahlt wird
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Risiko-Lebensversicherung
Versicherung, bei der im Todesfall des Versicherten eine verinbarte Summe ausgezahlt wird (nicht bei Selbsttötung)
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Schadenfreiheitsrabatt
Ermäßigung des Beitrages für Kunden in der KfZ-Versicherung, wenn sie keine Schäden verursachen
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Schadensfreiheitsrabatt-SF-Klasse
Klasse, in die ein Kfz.Versicherter eingeordnet wird aufgrund seines Schadensfreiheitsrabattes
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Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
eigene Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem Schaden
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Tierhalter-Haftpflicht
Haftpflichtversicherung für Halter von Tieren, die Schäden begleicht, die diese Tiere verursachen
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Unterversicherung
Versicherungssumme ist kleiner als der Wert bzw. Neuwert aller versicherten Sachen
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Unfallversicherung
Versicherung, die einspringt, die finanziellen Folgen eines Unfalles zu begleichen
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Versicherungsschein
Vertragsdokument, der das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Kunde regelt
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Versicherungssumme
siehe auch Deckungssumme
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Vorläufiger Versicherungsschutz
Versprechen eines Versicherungsunternehmens bereits vor Vertragsannahme bzw. Zahlung des ersten Beitrages Versicherungsschutz zu übernehmen
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Widerrufsrecht
Recht des Kunden von einem Versicherungsvertrag zurücktreten zu können.
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Wohngebäudeversicherung
siehe auch Gebäudeversicherung
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